Warum das Hinweisgeberschutzgesetz für jedes KMU unverzichtbar ist

Datum/Zeit
Date(s) - 24.09.2024
14:00 - 15:30

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Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden:  
Warum das Hinweisgeberschutzgesetz für jedes KMU unverzichtbar und seit Juli 2023 gesetzlich vorgeschrieben ist!

Hinweisgeberschutzgesetz und Whistleblowing – Ihr Leitfaden für rechtssicheres Handeln im Unternehmen. 

Warum ist das Hinweisgeberschutzgesetz für jedes KMU wichtig und seit Juli 2023 gesetzlich vorgeschrieben? 

Es fördert Integrität und Transparenz, schützt Mitarbeitende vor Repressalien und stärkt das Vertrauen im Unternehmen. Außerdem hilft es, rechtliche Risiken zu minimieren und Vorschriften einzuhalten, was langfristig die Stabilität und Reputation Ihres Unternehmens sichert.  

Herausforderungen und Lösungen: 

Die gesetzlichen Regelungen werfen viele Fragen auf, und die Bedeutung einer rechtssicheren Umsetzung wird oft unterschätzt. Automatisierte Hinweisgebersysteme versprechen Abhilfe, übersehen jedoch häufig die Notwendigkeit einer unabhängigen Bearbeitung der Hinweise. 

In unserem Online-Seminar erfahren Sie: 

  • Die gesetzlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz. 
  • Wie Sie ein zuverlässiges und rechtssicheres Hinweisgebersystem einrichten. 
  • Welche Schritte notwendig sind, um eine erfahrene Ansprechperson zur Unterstützung zu haben. 

Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Agenda

14:00 

 

Worum geht es eigentlich?
Was ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes 
14:10  „Whistle-Was“?!
Was ist eigentlich ein Whistleblower? 
14:20  Was darf laut EU-Whistleblowing-Richtlinie gemeldet werden? 
14:30  Was ist eine interne Meldestelle? 
14:40  Was ist eigentlich eine Ombudsperson? 
14:50  Reputations-Risiko „Offenlegung“ 
15:00  Vorgaben des HinSchG :

– Welche Unternehmen müssen umsetzen? 

– Was müssen Unternehmen alles umsetzen? 

– Wie müssen die Meldestellen erreichbar sein? 

– Wie müssen Meldungen bearbeitet werden? 

– Welche Folgemaßnahmen müssen ergriffen werden? 

15:30  Fragen & Antworten 

 

Ansprechpartnerin

Almut Kaupp
Leiterin Regionalbüro Südlicher Oberrhein
bwcon GmbH

E-Mail Adresse
kaupp@bwcon.de

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